23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 12/16
Arbeitslohn, Dritter, Beteiligung, Veranlassungszusammenhang
Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr
Liegt Arbeitslohn vor, wenn der Hauptgesellschafter einen Arbeitnehmer der Gesellschaft am künftigen Erlös aus der Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile beteiligt und die vor der Veräußerung erteilte Zusage formal mit einer Zahlungspflicht des Arbeitnehmers verknüpft wurde, deren Betrag unter dem erwarteten Erlösanteil lag und bis zum Verkauf verzinslich gestundet wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 12/16
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 22 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 03.07.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger