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  • 21.01.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 2 S 1 · IV R 19/16

    Sonderbetriebsausgabe, Bilanzberichtigung, Nachholung, Personengesellschaft, Lästiger Gesellschafter

    Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 17:45 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2016, 17:39 Uhr

    Kann die Berücksichtigung von im Zusammenhang mit der Abfindung eines lästigen Gesellschafters angefallenen Rechtsberatungskosten, die im bestandskräftig veranlagten Abflussjahr versehentlich nicht als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht wurden, im Rahmen einer Bilanzberichtigung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum nachgeholt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 19/16

    Normen: EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger