19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 204 Abs 1 Buchst a · VII R 64/05
Einfuhrumsatzsteuer, Zweckwidrige Verwendung, Binnentransport, Vorübergehende Verwendung, Kabotageverbot
Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
(Zollrechtlich) Zweckwidrige Verwendung einer sich in der vorübergehenden Verwendung befindenden Sattelzugmaschine wegen Durchführung eines nicht genehmigten Binnentransports (Deutschland - Italien).
Liegt im einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Sinne eine unzulässige vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nur vor, wenn deren vorübergehende Verwendung einen unzulässigen Binnentransport im Inland (Deutschland) und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg darstellt?
Setzt die Koppelung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung an die Abgabenbefreiung nach dem Zollkodex die sinngemäße Anwendung der Vorschriften des Zollkodex in ihrem vollem Unfang und Wortlaut voraus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 64/05
Vorinstanz: Finanzgericht München 10.11.2005 14 K 3673/02
Normen: ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, ZK Art 4 Nr 16 Buchst f, ZKDV Art 558, UStG § 21 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 10
Erledigt durch: Urteil vom 25.10.2006, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung