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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 9/16

    Landwirtschaft, Hofübergabe, Vorweggenommene Erbfolge, Grundstück, Veräußerung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Unterhalt

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2016, 17:39 Uhr

    Ist die Ablösung der Vormerkung, mit der sich die vormaligen Eigentümer (Eltern) Rückübertragungsansprüche hinsichtlich der im Rahmen der Hofübergabe unentgeltlich übertragenen Grundstücke gesichert hatten, betrieblich veranlasst und führt die hierfür an die Eltern geleistete Entschädigung daher zu nachträglichen Anschaffungskosten der Grundstücke? Liegt eine nicht abzugsfähige Unterhaltsleistung vor, weil die Entschädigung den (anteilig auf die veräußerten Grundstücke entfallenden) Kapitalwert der vereinbarten Versorgungsbezüge erheblich überstiegen hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 9/16

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.1.2016 9 K 283/13 EFG 2016, 489

    Normen: EStG § 13, EStG § 4 Abs 1, EStG § 12 Nr 2, HGB § 255 Abs 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 43/16

    Rechtsmittelführer: Verwaltung