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  • 19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 208 Abs 1 S 1 · VII R 63/05

    Auskunftsersuchen, Besteuerung

    Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Erlaubt die Erkenntnis aus 6 Fällen, dass Ärzte eines bestimmten Fachbereichs Schwarzumsätze getätigt haben, die Aufforderung zur Auskunftserteilung an ein Pharmaunternehmen?

    Müssen neben den allgemeinen Erkenntnissen und der abstrakten Fahndungserfahrung noch konkrete Umstände aus der Sphäre der um Auskunft ersuchten Person hinzutreten, woraus sich ergibt, dass gerade auch aus dem Kreis der potenziellen Steuerpflichtigen, welche mit der Auskunftsperson in irgendeiner Beziehung stehen, bislang unbekannte Steuerfälle aufgedeckt werden können?

    Stellt das Auskunftsersuchen eine unzulässige Rasterfahndung dar, weil durch Ausfiltern aus der großen Gruppe an Ärzten dieses Fachbereichs nach bestimmten Rastermerkmalen erst Anlass für weitere Ermittlungen erlangt werden soll?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 63/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.11.2005 6 K 21/05 EFG 2006, 232

    Normen: AO § 208 Abs 1 S 1, AO § 93 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 05.10.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger