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  • 23.05.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 3/16

    Heimunterbringung, Außergewöhnliche Belastung, Krankheit, Pflege

    Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2016, 15:45 Uhr

    Sind die Kosten einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Steuerpflichtiger lediglich aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen ist und erst während des Heimaufenthalts krank und pflegebedürftig wird? Ob und ggf. ab welcher Pflegestufe sind die Kosten für die Unterbringung eines pflegebedürftigen Steuerpflichtigen in einem Altenheim aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig entstanden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 3/16

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 15.12.2015 12 K 206/14

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger