23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · AO § 27 · V R 48/15
Zuständigkeit, Finanzamt, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuervorauszahlung
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2016, 13:15 Uhr
Hat der Kläger mangels örtlicher Zuständigkeit des Finanzamts die Aufforderung, die vierteljährlichen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen unter Verwendung der hiesigen Steuernummer zu übermitteln und den entsprechenden Betrag an die Finanzkasse zu entrichten, zu Recht nicht beachtet, zumal er bei einem anderen (örtlich zuständigen?) Finanzamt seine steuerlichen Pflichten erfüllte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 48/15
Vorinstanz: Finanzgericht München 17.11.2015 14 K 2326/15
Normen: AO § 27, UStG § 18
Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung