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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · AO § 27 · V R 48/15

    Zuständigkeit, Finanzamt, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuervorauszahlung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2016, 13:15 Uhr

    Hat der Kläger mangels örtlicher Zuständigkeit des Finanzamts die Aufforderung, die vierteljährlichen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen unter Verwendung der hiesigen Steuernummer zu übermitteln und den entsprechenden Betrag an die Finanzkasse zu entrichten, zu Recht nicht beachtet, zumal er bei einem anderen (örtlich zuständigen?) Finanzamt seine steuerlichen Pflichten erfüllte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 48/15

    Vorinstanz: Finanzgericht München 17.11.2015 14 K 2326/15

    Normen: AO § 27, UStG § 18

    Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung