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  • 23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 · II R 4/16

    Schenkungsteuer, Nießbrauch, Jahreswert, Nachlassverbindlichkeit

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2016, 13:15 Uhr

    Wie ist der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen? Sind die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 4/16

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 28.05.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger