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  • 21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · StBerG § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 · VII R 26/15

    Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstellenleiter, Vorbildung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr

    Hat der vorgesehene Beratungsstellenleiter (abgeschlossene Berufsausbildung zum Bauzeichner, Vordiplom im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Arbeit in einer Steuerkanzlei an insgesamt 159 Wochen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 16 Stunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern) --ohne gleichwertige Abschlussprüfung-- eine andere gleichwertige Vorbildung i.S. des § 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG vorzuweisen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 26/15

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 20.8.2015 1 K 1004/15 EFG 2015, 2111

    Normen: StBerG § 23 Abs 3 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 15.06.2016.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger