21.02.2017 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 4 Nr 16 Buchst b · V R 43/15
Steuerfreiheit, Miete, Verkauf, Vorsteuerberichtigung
Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr
1. Sind Gegenstände, die bei ihrem Erwerb der Umsatzsteuer unterlagen, weil sie ausschließlich für eine steuerbefreite Tätigkeit verwendet wurden (hier Klinikbetrieb), im Falle der Veräußerung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 28 UStG befreit?
2. Kommt eine Berichtigung nach § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG mit Blick auf eine veränderte Tätigkeit, und zwar eine Veräußerung im Rahmen einer sale & lease back Gestaltung, in Betracht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 43/15
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 4.2.2015 2 K 325/14
Normen: UStG 1999 § 4 Nr 16 Buchst b, UStG 1999 § 4 Nr 28, UStG 1999 § 14c Abs 1, UStG 1999 § 15a Abs 1, UStG 1999 § 15 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.09.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger