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  • 23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 · III R 42/14

    Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Haushalt

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr

    Hat ein in Deutschland wohnender, erwerbstätiger italienischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Italien getrennt lebende Ehefrau das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat?
    Oder ist die Ehefrau gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt?
    Das Verfahren VI R 23/14 war durch Beschluss vom 27. Oktober 2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 42/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.3.2014 16 K 1453/13 Kg

    Normen: EStG § 64, EStG § 62, EGV 883/2004 Art 11, EGV 883/2004 Art 67, EGV 883/2004 Art 68, EGV 987/2009 Art 60

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung