21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 · III R 66/13
Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Haushalt
Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr
Hat eine in Deutschland wohnende, erwerbstätige polnische Staatsangehörige Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht sie, sondern die in Polen lebende Großmutter das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat?
Oder ist die Großmutter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt?
Das Verfahren VI R 15/13 war durch Beschluss vom 5. September 2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 66/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 5.3.2013 14 K 11/12 Kg EFG 2013
Normen: EStG § 64, EStG § 62, EGV 883/2004 Art 11, EGV 883/2004 Art 67, EGV 883/2004 Art 68, EGV 987/2009 Art 60
Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung