21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 · III R 86/11
Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Mitgliedstaat
Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr
Hat ein in Deutschland wohnender, erwerbstätiger polnischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern der im EU-Ausland lebende Elternteil das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat?
An welchen Elternteil ist das Kindergeld ab Mai 2010 gemäß § 64 EStG zu zahlen, wenn sich Ansprüche nach den Vorschriften des EStG und Ansprüche nach den Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegenüberstehen?
Hat ein in Deutschland wohnender, erwerbstätiger polnischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern der im EU-Ausland lebende Elternteil das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat?
An welchen Elternteil ist das Kindergeld ab Mai 2010 gemäß § 64 EStG zu zahlen, wenn sich Ansprüche nach den Vorschriften des EStG und Ansprüche nach den Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegenüberstehen?
Das Verfahren VI R 73/11 war durch Beschluss vom 11. September 2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 86/11
Vorinstanz: Finanzgericht München 27.10.2011 5 K 553/11 EFG 2012, 252
Normen: EStG § 64, EStG § 62, EGV 883/2004 Art 11, EGV 883/2004 Art 67, EGV 883/2004 Art 68, EGV 987/2009 Art 60
Erledigt durch: Urteil vom 13.04.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung