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  • 21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 3 · XI R 16/15

    Kindergeld, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Europäische Union, Beamter, Kinderzulage

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr

    Ist Deutschland aufgrund von § 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts verpflichtet, Kindergeld auch für die Kinder zu zahlen, bei denen ein Elternteil Beamter, ruhegehaltsberechtigter Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union ist, während der andere Elternteil in Deutschland einer Berufstätigkeit nachgeht, und zwar unabhängig davon, ob - was nach § 65 Abs. 1 Satz 3 EStG Voraussetzung ist - beide Elternteile miteinander verheiratet sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 16/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.5.2015 11 K 3038/13 EFG 2015, 1726

    Normen: EStG § 65 Abs 1 S 3, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 13.07.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung