21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 3 · XI R 16/15
Kindergeld, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Europäische Union, Beamter, Kinderzulage
Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr
Ist Deutschland aufgrund von § 67 Abs. 2 des EU-Beamtenstatuts verpflichtet, Kindergeld auch für die Kinder zu zahlen, bei denen ein Elternteil Beamter, ruhegehaltsberechtigter Beamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Union ist, während der andere Elternteil in Deutschland einer Berufstätigkeit nachgeht, und zwar unabhängig davon, ob - was nach § 65 Abs. 1 Satz 3 EStG Voraussetzung ist - beide Elternteile miteinander verheiratet sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 16/15
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.5.2015 11 K 3038/13 EFG 2015, 1726
Normen: EStG § 65 Abs 1 S 3, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 13.07.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung