21.03.2017 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 7318 UPos 2900 · VII R 9/15
Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft
Letzte Änderung: 21. März 2017, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr
Einreihung von (längeren) Dehnhülsen (Unterlegscheiben aus unlegiertem Stahl, mit spezifischen technischen Eigenschaften für den Einsatz in Windkraftanlagen, mit einer Länge bis zu 300 mm, die Länge überschreitet die größte äußere Querschnittsabmessung um mehr als das Zweifache).
Sind die abgelängten Rohre anhand der objektiven Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Zollabfertigung als Dehnhülsen für den Windanlagenbau erkennbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 9/15
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 18.7.2014 4 K 183/12
Normen: KN Pos 7318 UPos 2900, KN Pos 7304 UPos 3992
Erledigt durch: Urteil vom 08.11.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung