20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 · V R 36/15
Feststellungsbescheid, Organgesellschaft, Rechtmäßigkeit, Berichtigung, Eingliederung, Billigkeitsmaßnahme, Haftung
Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr
1. Bestand zwischen der KG als Organträgerin und der GmbH als Organgesellschaft ein Organschaftsverhältnis, obwohl die KG an der GmbH ausschließlich über ihre Gesellschafter --natürliche Personen und eine nichtunternehmerische GbR-- an der GmbH beteiligt war?
2. Ist die finanzielle Eingliederung einer KG in eine gleichgeordnete Schwesterpersonengesellschaft als Organträger gegeben, wenn mehrere Gesellschafter zusammen die Stimmrechtsmehrheit an beiden Gesellschaften haben und so tatsächlich in der Lage sind, ihren Willen in beiden Gesellschaften durchzusetzen?
3. Sind bei der Frage des Vorliegens einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens Billigkeitsgesichtspunkte wie die subjektive Kenntnis der Organschaft zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 36/15
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 30.10.2014 16 K 5/14
Normen: AO § 174, AO § 176 Abs 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 24.08.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger