20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 3 Abs 1b S 1 Nr 3 · V R 34/15
Unentgeltliche Zuwendung, Prämie, Geschenk, Treueprämie, Gutschein, Geringwertiges Wirtschaftsgut
Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr
1. Stellt die Lieferung von Sachprämien einer Brauerei an Bierkunden gegen Einsendung von gesammelten Treuepunkten, die diese nach Maßgabe der im Einzelhandel gekauften Biermenge im Rahmen einer Verkaufsförderaktion erhalten haben, eine unentgeltliche Zuwendung dar?
2. Ist ungeachtet der zivilrechtlichen Ausgangslage auch im Lichte des umsatzsteuerlichen Gesetzeszwecks zu prüfen, ob ein Geschenk i.S.d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG vorliegt?
3. Steht die Vornahme von bloßen Alltagshandlungen, wie das Sammeln, Einkleben und Versenden von Treuepunkten, der Annahme eines Geschenks entgegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 34/15
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 15.9.2015 6 K 1844/13
Normen: UStG 2005 § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 6, UStG 2005 § 17 Abs 1, UStG 2005 § 10 Abs 1 S 3
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Verwaltung