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  • 21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 · V R 32/15

    Kindergeld, Ausbildung, Soldat

    Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr

    Berechtigen militärisch notwendige Weiterbildungsmaßnahmen, die ein Soldat auf Zeit absolviert, um seinen Dienstposten als Unteroffizier (hier: Materialdisposition) ausfüllen zu können, zum Bezug von Kindergeld?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 32/15

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 10.9.2015 14 K 78/14

    Normen: EStG § 32 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 22.06.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger