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  • 20.10.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 42/15

    Eltern, Mietverhältnis, Betreuung, Miete, Vermietungsabsicht, Vermietung und Verpachtung

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 13:47 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2015, 13:30 Uhr

    Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn die Mieter (Eltern) im Nov. 2008 ins Pflegeheim ziehen und der Mietvertrag offiziell im Juli 2009 beendet wird. Handelt der Vermieter gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht, wenn ab Dezember 2008 säumige, aber nicht durchsetzbare Mietforderungen gegenüber den Eltern nicht geltend gemacht werden?
    Welche Berücksichtigung findet der Umstand, dass der Vermieter bis Ende März 2009 gleichzeitig Betreuer seines Vaters war? Welche Bedeutung erlangen in diesem zeitlichen Umfeld geäußerte Verkaufsabsichten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 42/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 18.11.2014 5 K 1403/14

    Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.07.2017, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger