20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 20 Abs 4 S 1 · I R 111/05
Einbringung, Teilwert, Wertgrenze
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist bei einer Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft im Wege der Sacheinlage der Einbringende an den von der aufnehmenden Gesellschaft für die Anteile gewählten Wertansatz gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG in der Weise gebunden, dass ihm ohne jede Ausnahme eine Prüfung der Höhe dieses Wertansatzes, insbesondere darauf, ob die in § 20 Abs. 2 Satz 6 UmwStG statuierte Obergrenze des Teilwertes beachtet wurde, verwehrt ist ? Liegt darin eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, verfassungsrechtlich garantiert in Art. 2 Abs. 1 GG ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 111/05
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 1.9.2005 8 K 4177/03 EFG 2006, 304
Normen: UmwStG § 20 Abs 4 S 1, UmwStG § 20 Abs 2 S 6
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 19.12.2007.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger