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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 20 Abs 4 S 1 · I R 111/05

    Einbringung, Teilwert, Wertgrenze

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist bei einer Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft im Wege der Sacheinlage der Einbringende an den von der aufnehmenden Gesellschaft für die Anteile gewählten Wertansatz gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG in der Weise gebunden, dass ihm ohne jede Ausnahme eine Prüfung der Höhe dieses Wertansatzes, insbesondere darauf, ob die in § 20 Abs. 2 Satz 6 UmwStG statuierte Obergrenze des Teilwertes beachtet wurde, verwehrt ist ? Liegt darin eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, verfassungsrechtlich garantiert in Art. 2 Abs. 1 GG ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 111/05

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 1.9.2005 8 K 4177/03 EFG 2006, 304

    Normen: UmwStG § 20 Abs 4 S 1, UmwStG § 20 Abs 2 S 6

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 19.12.2007.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger