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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b · V R 28/15

    Ermäßigter Steuersatz, Krankentransport, Taxifahrten, Subunternehmer, Vermittlungsleistung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr

    1. Unterliegen die von einem Unternehmen im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführten Krankenfahrten auch dann als Beförderungsleistung dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Unternehmer keine gültige Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzt und daher einen Subunternehmer mit Konzession zur Durchführung der Fahrten beauftragt hat?
    2. Liegen dem Regelsteuersatz unterliegende bloße Vermittlungsleistungen vor, wenn die gegenüber den Krankenkassen erbrachten Leistungen in Gestalt der Koordination, Organisation, Durchführung und Abrechnung der Krankenfahrten (einheitliche Leistung) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 28/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 15.7.2015 1 K 772/15

    Normen: UStG 2005 § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 98 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung