20.08.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 37/15
Grundstück, Betriebsausgabe, Nachträgliche Anschaffungskosten, Grundbuch, Bebauungsplan, Entschädigung
Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr
Handelt es sich bei einem Kostenbeitrag zur Änderung des Bebauungsplans sowie einer Entschädigung für die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit, die u.a. den Betrieb von Lebensmittelmärkten auf dem Grundstück untersagt, um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, oder liegen nachträgliche Anschaffungskosten für das vormals als Abstellplatz für LKW genutzte Grundstück dar, über das nun ein Erbbaurechtsvertrag mit einer Discountkette geschlossen wurde, die auf dem Grundstück einen Lebensmittelmarkt errichten und betreiben möchte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 37/15
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 28.4.2015 8 K 2129/13
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, HGB § 255 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.06.2018, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung