Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.10.2017 · Erledigtes Verfahren · KStG § 14 Abs 1 S 1 · I R 51/15

    Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Finanzielle Eingliederung, Gesamtrechtsnachfolge, Mehrmütterorganschaft

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 13:47 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr

    Genügt der Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge in einen Ergebnisabführungsvertrag innerhalb von fünf Jahren nach dessen Beginn für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft auch dann, wenn die finanzielle Eingliederung in Vorjahren fehlte und damit die körperschaftsteuerliche Organschaft trotz ununterbrochener Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags in Vorjahren nicht anzuerkennen war oder wäre der Abschluss eines neuen Ergebnisabführungsvertrags zum Zeitpunkt des Wiedervorliegens der finanziellen Eingliederung erforderlich gewesen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 51/15

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 16.6.2015 1 K 1109/13

    Normen: KStG § 14 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 10.05.2017, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung