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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 58/06

    Doppelte Haushaltsführung, Familienwohnsitz, Wegverlegung

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind Aufwendungen doppelter Haushaltführung jedenfalls dann als Werbungskosten abziehbar, wenn nach einer durch Erziehungsurlaub veranlassten Unterbrechung der ursprünglichen doppelten Haushaltsführung (Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Ehemannes) der frühere gemeinsame Familienwohnsitz wiederhergestellt wird und der Steuerpflichtige seinen Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort erneut begründet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 58/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 27.10.2005 6 K 411/04

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 05.03.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger