22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 58/06
Doppelte Haushaltsführung, Familienwohnsitz, Wegverlegung
Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind Aufwendungen doppelter Haushaltführung jedenfalls dann als Werbungskosten abziehbar, wenn nach einer durch Erziehungsurlaub veranlassten Unterbrechung der ursprünglichen doppelten Haushaltsführung (Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Ehemannes) der frühere gemeinsame Familienwohnsitz wiederhergestellt wird und der Steuerpflichtige seinen Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort erneut begründet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 58/06
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 27.10.2005 6 K 411/04
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.03.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger