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  • 21.02.2017 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 10/15

    Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Restschuldbefreiung, Treuhänder, Steuererstattung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2015, 16:30 Uhr

    Nach Erlass eines Nachtragsverteilungsbeschlusses hat das FA das sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ergebende Guthaben direkt dem (ehemaligen) Insolvenzschuldner überwiesen und den Bescheid ihm bekannt gegeben. Auf Antrag der Treuhänderin auf Erstattung an sie hat das FA einen Abrechnungsbescheid erlassen.
    Setzt die Auskehrung eines Steuererstattungsanspruchs an die Insolvenzmasse eine an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder wirksam bekannt gegebene Steuerfestsetzung voraus?
    War der Abrechnungsbescheid über dessen Tenor hinreichend bestimmt?
    Sind bei der Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit eines Nachtragsverteilungsbeschlusses die von der Rechtsprechung zu § 46 AO entwickelten Anforderungen entsprechend anzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 10/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 25.2.2015 3 K 769/11

    Normen: AO § 218 Abs 2, InsO § 80 Abs 1, InsO § 291

    Erledigt durch: Urteil vom 20.09.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung