23.07.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 2 · IV R 33/15
Personengesellschaft, Fondsgesellschaft, Eigenkapitalvermittlungsprovision, Betriebsausgabe, Anschaffungskosten, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2015, 16:30 Uhr
Stellen Aufwendungen für die Errichtung, Konzeption und Vermarktung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, die ab dem auf die Errichtung folgenden Jahr als geschlossener Fonds in Beteiligungen an --ihrerseits der Tonnagebesteuerung unterliegenden-- Schiffsgesellschaften (Zielfonds) investiert, im Jahr der Errichtung sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar, oder handelt es sich um Anschaffungskosten der Beteiligungen an den Zielfonds? Stellt die gewählte Konstruktion einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 33/15
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 18.6.2015 2 K 145/13
Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 5a, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 26.04.2018, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger