06.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 Nr 1 · V R 22/15
Kindergeld, Arbeitslosigkeit
Letzte Änderung: 6. Juni 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2015, 10:30 Uhr
Genügt es für die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG und die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Meldung als arbeitssuchend", wenn ein erwerbsfähiges Kind allein für den Zweck des Erhalts von Kindergeld seine Beschäftigungslosigkeit der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigt, sich aber der Arbeitsvermittlung ausdrücklich nicht zur Verfügung stellt, so dass die Agentur für Arbeit eine Registrierung als arbeitssuchend ablehnen muss?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 22/15
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 28.8.2014 10 K 10159/10
Normen: EStG § 32 Abs 4 Nr 1, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.02.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung