21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 S 4 · VI R 38/06
Kraftfahrzeug, Privatnutzung, Fahrtenbuch, Haftung, Nachweis
Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch". Kann der Nachweis, dass überhaupt keine Privatfahrten durchgeführt worden sind, nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden und führen bereits kleine Mängel zur Verwerfung eines Fahrtenbuches, ggf. aber nur für die Monate, in denen Mängel festgestellt wurden? Ist eine getrennte Aufzeichnung des zur Nutzung überlassenen Fahrzeugs von anderen Kfz-Kosten erforderlich, wenn nicht für alle betrieblichen Fahrzeuge Fahrtenbücher geführt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 38/06
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.4.2006 10 K 4600/04 EFG 2006, 1664
Normen: EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 42d
Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung