Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 2 · VI R 37/06

    Geldleistung, Bewährungsauflage, Werbungskosten, Nicht abzugsfähige Ausgaben

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist die Geldleistung aufgrund einer Bewährungsauflage bzw. Auflage gem. § 56b Abs. 2 Nr. 1 StGB des im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit wegen Betrugs zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilten Klägers ausschließlich beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar, weil die Geldleistung keinen strafähnlichen Charakter, sondern ausweislich des Gerichtsbeschlusses zur Erfüllung der "Bewährungsauflage" der Wiedergutmachung des Schadens gedient hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 37/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 18.10.2005 13 K 1078/03 EFG 2006, 1666

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 12 Nr 4, EStR H 120

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung