21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 2 · VI R 37/06
Geldleistung, Bewährungsauflage, Werbungskosten, Nicht abzugsfähige Ausgaben
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist die Geldleistung aufgrund einer Bewährungsauflage bzw. Auflage gem. § 56b Abs. 2 Nr. 1 StGB des im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit wegen Betrugs zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilten Klägers ausschließlich beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar, weil die Geldleistung keinen strafähnlichen Charakter, sondern ausweislich des Gerichtsbeschlusses zur Erfüllung der "Bewährungsauflage" der Wiedergutmachung des Schadens gedient hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 37/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 18.10.2005 13 K 1078/03 EFG 2006, 1666
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 12 Nr 4, EStR H 120
Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung