19.08.2015 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-244/15
Griechenland, Erbschaftsteuer, erste Wohnung, EU
Letzte Änderung: 19. August 2015, 02:00 Uhr, Aufgenommen: 19. August 2015, 11:03 Uhr
Klage der Kommission gegen Griechenland, eingereicht am 27.05.2015, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, die eine diskriminierende Befreiung von der Erbschaftsteuer für die erste Wohnung vorsehen, da sie nur auf Angehörige der Europäischen Union Anwendung findet, die in Griechenland wohnen;
- der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-244/15
Normen: AEUV Art 63, AEUV Art 40, AEUV Art 65
Rechtsmittel: Klage der Kommission