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  • 20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 27 Abs 2 Nr 1 · VII R 11/15

    Energiesteuer, Vergütung, Flugzeug, Luftfahrtunternehmen

    Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr

    Vergütung von Energiesteuer für den in einem Flugzeug verbrauchten Treibstoff, den der Eigentümer des Flugzeugs auf Flügen (teils selbst als Pilot, teils unter Verwendung von Piloten) verbraucht hat, die er im Auftrag des Vorstands einer GmbH (dem er selbst angehörte) zum eigenen Transport, zum Teil unter Mitnahme etwaiger Passagiere, durchgeführt hat.
    Erbrachte der Eigentümer auch in den Fällen eine entgeltliche Luftfahrt-Dienstleistung, in denen er keine weiteren (dritte) Personen geflogen hat oder sich von eigens engagierten Piloten fliegen ließ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 11/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 1.4.2015 4 K 454/13 VE

    Normen: EnergieStG § 27 Abs 2 Nr 1, EnergieStV § 60 Abs 4, EnergieStG § 52 Abs 2 Nr 4, EGRL 2003/96 Art 14

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 27.01.2016.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung