20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 201 · VII R 48/14
Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Festsetzungsfrist, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerverkürzung
Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr
Nachträgliche Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer vom vollmachtlosen Vertreter für Einfuhrumsatzsteuer auf Waren, die zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit unmittelbar anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung angemeldet worden sind.
Hat der Kläger die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen i.S. des § 169 Abs. 2 Satz 3 AO unterlassen?
Ist bei der Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabs das Verschulden zu berücksichtigen?
War der Kläger aufgrund widerstreitender Interessen der Bevollmächtigten nicht wirksam vertreten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 48/14
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 23.9.2014 11 K 2762/10
Normen: ZK Art 201, ZK Art 221, UStG § 21, AO § 169 Abs 2, BRAO § 43a Abs 4
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger