23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 27/15
Veranlassungszusammenhang, Schadensersatz, Strafverfahren, Werbungskosten, Tatsächliche Verständigung
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr
Sind Schadensersatzleistungen, die beruflich veranlasst sind, zwingend der nicht abzugsfähigen privaten Sphäre zuzuordnen, weil im Zusammenhang mit der strafbaren Handlung eine hypothetisch vorliegende Bereicherungsmöglichkeit im privaten Bereich den beruflichen Veranlassungszusammenhang aufhebt? - Kann die Rechtsfrage, ob Schadensersatzleistungen als Werbungskosten abzugsfähig sind, Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung sein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 27/15
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 29.10.2014 5 K 463/12
Normen: EStG § 9, EStG § 12 Nr 1, AO § 40
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 20.10.2016.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger