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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 62 · VI R 16/06

    Zukunftssicherung, Zusatzversorgungskasse, Land- und Forstwirtschaft, Allgemeinverbindlichkeit, Tarifvertrag

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind Beitragszahlungen an das "Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft", zu denen der Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag verpflichtet ist, steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen? Ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der nicht den in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG geforderten Voraussetzungen gleichzusetzen ist, wonach die Steuerfreiheit nur gegeben ist, wenn der Arbeitgeber "aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung" zur Beitragszahlung verpflichtet ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 16/06

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 17.11.2005 II 1177/03 EFG 2006, 1038

    Normen: EStG § 3 Nr 62, GG Art 80

    Erledigt durch: Urteil vom 13.09.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung