26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 70 Abs 2 · V R 13/15
Kindergeld, Türkei, Wohnort, Ausland, Festsetzungsfrist, Verjährung
Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr
1. Kann Kindergeld für Kinder, die in der Türkei zur Schule gehen, an die in Deutschland lebende Mutter gezahlt werden?
2. Darf Kindergeld für die Jahre 2002 bis 2007 zurück gefordert werden oder ist bereits Festsetzungsverjährung eingetreten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 13/15
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 24.7.2014 1 K 102/13
Normen: EStG § 70 Abs 2, AO § 169 Abs 1, AO § 171 Abs 7
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung