21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 13/06
Werbungskosten, Pauschbetrag, Abgeordneter, Aufwandsentschädigung, Verfassungswidrigkeit, Kostenpauschale
Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes darin, dass ein "normaler" Steuerpflichtiger für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen muss, während einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Aufwands-/Kostenpauschale in Höhe von ca. 30 v.H. seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis der berufsbedingten Aufwendungen steuerfrei gewährt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 13/06
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 23.1.2006 10 K 2114/04 E EFG 2006, 951
Normen: EStG § 9, EStG § 9a, GG Art 3 Abs 1, AbgG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 11.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger