22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 · VI R 12/06
Rückzahlung, Arbeitslohn, Werbungskosten, Negative Einnahme, Abschnittsbesteuerung
Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist der in 1998 wegen fehlender Gehaltsansprüche zu Unrecht zugeflossene, aber aufgrund einer fehlerhaften Rechtsanwendung durch das FA endgültig nicht versteuerte und im Streitjahr 1999 zurückgezahlte Arbeitslohn als negative Einnahmen oder als Werbungskosten zu berücksichtigen? Rechtfertigt die materiell unrichtige Behandlung im Vorjahr die Übertragung der steuerrechtlichen Fehleinschätzung auf das Folgejahr oder stehen dem die Vorschriften des Einkommensteuerrechts über die Abschnittsbesteuerung und der Abgabenordnung entgegen, die auch durch den im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbegriff der "negativen Einnahme" nicht außer Kraft gesetzt werden können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 12/06
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.11.2005 17 K 3987/03 F EFG 2006, 1154
Normen: EStG § 9 Abs 1, EStG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 29.01.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung