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  • 24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa · X R 2/15

    Leibrente, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichheit, Rentenbesteuerung, Beamter, Doppelbesteuerung, Verfassungswidrigkeit

    Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr

    Hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz, insbesondere bei der Übergangsregelung, wesentliche Nachteile, wie den Progressionsnachteil, den Nachteil aus der Vorsorgepauschale und den Grundpreisnachteil, willkürlich ignoriert, damit den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum überschritten und somit gegen den in Art. 3 GG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil die Kläger bei der Besteuerung ihrer Renteneinkünfte sowohl gegenüber vergleichbaren Pensionären als auch gegenüber anderen Rentnern erheblich benachteiligt werden? Führt die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes bei den Klägern zudem zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 2/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 30.10.2014 15 K 1193/10

    Normen: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 06.04.2016, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger