21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40b · VI R 18/15
Widerruf, Direktversicherung, Pauschalierung, Lohnsteuer, Rückzahlung, Arbeitslohn, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr
Sind für den Monat, in dem die Gruppenversicherung gekündigt wurde, deren Beitragszahlungen in der Vergangenheit als Arbeitslohn nach § 40b EStG pauschal versteuert worden sind, negative pauschale Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge nach § 40b EStG festzusetzen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 18/15
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 15.1.2015 14 K 91/13
Normen: EStG § 40b
Erledigt durch: Urteil vom 28.04.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger