23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 51 · VI R 8/06
Trinkgeld, Tronc-Aufkommen, Spielbank, Automatenspiel
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind Vergütungen, die ein Kassier im Automatenspielbereich einer von einem Bundesland betriebenen Spielbank anteilmäßig aus dem Tronc-Aufkommen erhält, als "Trinkgelder" steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG oder steuerpflichtiger Arbeitslohn, weil der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag einen konkret einklagbaren Rechtsanspruch auf Auszahlung seines Anteils am Trinkgeldaufkommen als variablen Gehaltsbestandteil hat? Fehlt es bei einem automatischen Einbehalt bestimmter Gewinnanteile des Spielers (Plein-Abzüge als sog. "Zwangstrinkgeld") bereits eindeutig an der Freiwilligkeit der Zahlung durch einen Dritten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 8/06
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Brandenburg 15.12.2005 5 K 1742/04 EFG 2006, 630
Normen: EStG § 3 Nr 51, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung