20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VI R 12/15
Kindergeld, Abzweigung, Hinweispflicht, Fortgeltung, Antragstellung
Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr
Haben die Familienkassen die Pflicht, den Kindergeldberechtigten bei einer erneuten Beantragung von Kindergeld darauf hinzuweisen, dass eine frühere Abzweigungsentscheidung mit der Aufhebung der im Zeitpunkt dieser Abzweigungsentscheidung bestehenden Kindergeldfestsetzung geendet hat und daher gegebenenfalls eine erneute Beantragung einer Abzweigung erforderlich ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 12/15
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2.7.2014 3 K 3261/11
Normen: AO § 37 Abs 2, EStG § 74, EStG § 32, EStG § 62
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 29/15
Rechtsmittelführer: Verwaltung