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  • 26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 7/15

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit, Probezeit, Verpflegungsmehraufwand

    Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr

    Ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (mit einer vereinbarten Probezeit) auch dann eine Auswärtstätigkeit zu bejahen, wenn ein Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebsstätte seines Arbeitgebers regelmäßig aufsucht, ohne an diese vorübergehend versetzt oder abgeordnet worden zu sein?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 7/15

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 16.12.2014 4 K 226/14

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 10.12.2015.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger