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  • 21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 28/15

    Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Wohnungseigentum, Einheitliches Vertragswerk, Steuerfreistellung, Gestaltungsmissbrauch

    Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr

    Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum: einheitlicher Leistungsgegenstand oder Erwerb in unbebautem Zustand? Steuerfreistellung und 5 Jahres Frist - Umgehung des § 7 Abs. 3 GrEStG:
    Übertragung von Wohnungseigentum auf Mitglieder einer Baugemeinschaft-GbR bei einem noch zu errichtendem Gebäude. Findet die Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 1 GrEStG Anwendung, wenn in einem Vertrag das Gesamthandseigentum an einem Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt und den Gesellschaftern zugeordnet wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 28/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 26.02.2015 15 K 4223/10 EFG 2015, 944

    Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 2 S 1 Nr 2, GrEStG § 7 Abs 2, GrEStG § 7 Abs 3, AO § 42

    Erledigt durch: Urteil vom 20.02.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung