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  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40 · VI R 4/06

    Arbeitnehmer, Aushilfe, Lohnsteuer, Kleinunternehmer

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Überwiegen die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft bei Servicekräften, die in reiner Handarbeit die vom Auftraggeber an SB-Warenhäuser gelieferten Produkte entgegennehmen, auszeichnen und in die Regale einsortieren? Fehlt es an dem geforderten Unternehmerrisiko, wenn die Arbeitsleistung der Servicekräfte durch Vertrag auf 1 bis maximal 3,5 Stunden a) 9 DM pro Stunde und pro Kalenderwoche begrenzt ist, sodass eine Steigerung der Verdienstmöglichkeiten durch Arbeitsleistung oder durch die Herbeiführung eines besonderen Erfolges nicht beeinflusst werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 4/06

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 9.11.2005 2 K 2709/03 EFG

    Normen: EStG § 40, EStG § 40a, LStDV § 1 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger