23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40 · VI R 4/06
Arbeitnehmer, Aushilfe, Lohnsteuer, Kleinunternehmer
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Überwiegen die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft bei Servicekräften, die in reiner Handarbeit die vom Auftraggeber an SB-Warenhäuser gelieferten Produkte entgegennehmen, auszeichnen und in die Regale einsortieren? Fehlt es an dem geforderten Unternehmerrisiko, wenn die Arbeitsleistung der Servicekräfte durch Vertrag auf 1 bis maximal 3,5 Stunden a) 9 DM pro Stunde und pro Kalenderwoche begrenzt ist, sodass eine Steigerung der Verdienstmöglichkeiten durch Arbeitsleistung oder durch die Herbeiführung eines besonderen Erfolges nicht beeinflusst werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 4/06
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 9.11.2005 2 K 2709/03 EFG
Normen: EStG § 40, EStG § 40a, LStDV § 1 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger