24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 61/14
Gewerbebetrieb, Liebhaberei, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Übergangsgewinn, Stille Reserven, Umlaufvermögen, Zeitpunkt
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr
Ist der Übergangsgewinn, der sich aufgrund des erforderlichen Wechsels der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich ergibt, unter Einbeziehung der stillen Reserven des Umlaufvermögens zu ermitteln, weil ein zunächst einkommensteuerlich relevanter Einzelhandel mit Modelleisenbahnen und Spielwaren von einem bestimmten Zeitpunkt an der Liebhaberei zugeordnet wurde?
Zu welchem Zeitpunkt hat die Versteuerung des Übergangsgewinns zu erfolgen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 61/14
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.9.2014 3 K 2294/12 EFG 2015, 11
Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung