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  • 06.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · X R 46/14

    Grundstück, Einlage, Buchwertfortführung, Teilwert, Bilanzberichtigung, Verlustvortrag

    Letzte Änderung: 6. Juni 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr

    Streitig ist die Höhe eines festzustellenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer, was davon abhängt, ob das Finanzamt berechtigt ist, in der ersten offenen Veranlagung einen vom Kläger gewählten Bilanzansatz zu ändern (Ansatz der von der Mutter des Klägers übernommenen Gebäudehälften mit den --fortgeführten-- zuvor im Betriebsvermögen des Vaters des Klägers aktivierten Buchwerten oder mit dem Teilwert?).

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 46/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 11.12.2013 2 K 3693/13

    Normen: EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 6, EStG § 4 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStDV § 7 Abs 1, EStG § 10d Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 09.03.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger