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  • 23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 8/15

    Vorsteuerabzug

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr

    1. Ist ein Steuerpflichtiger als Einzelperson -- vergleichbar einer Vorgründungsgesellschaft - berechtigt, aus Rechnungen über von ihm bei anderen Unternehmern bezogene Beratungsleistungen zum Zwecke der Vorbereitung und Errichtung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft die gesondert ausgewiesenen Vorsteuerbeträge abzuziehen, wenn objektiv erkennbar die Absicht bestand, mit der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen?
    2. Stehen diesem Anspruch auf Vorsteuerabzug der Umstand, dass zu keinem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt wurden, oder die Tatsache, dass es tatsächlich nicht zur Gründung der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gekommen ist, oder der Umstand, dass der Steuerpflichtige bei Bezug der Eingangsleistungen in der Gründungsphase nicht selbst als natürliche Person besteuerte Umsätze ausführen wollte, entgegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 8/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 30.1.2015 1 K 1523/14 U

    Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2015, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung