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  • 23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 66/05

    Fortbildung, Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit, Entfernungspauschale

    Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind bei einer berufsbegleitenden, ca. 4 Jahre dauernden Fortbildungsmaßnahme die wöchentlich dreimal erforderlichen Fahrten zu der Fortbildungsstätte (Technikerschule) als Auswärtstätigkeit (Dienstreisen) mit den tatsächlichen Kosten oder nur in Höhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte zu berücksichtigen, weil die Einrichtung nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufgesucht wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 66/05

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 23.9.2005 1 K 1313/05 EFG 2006, 101

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger