23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 66/05
Fortbildung, Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit, Entfernungspauschale
Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind bei einer berufsbegleitenden, ca. 4 Jahre dauernden Fortbildungsmaßnahme die wöchentlich dreimal erforderlichen Fahrten zu der Fortbildungsstätte (Technikerschule) als Auswärtstätigkeit (Dienstreisen) mit den tatsächlichen Kosten oder nur in H öhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte zu berücksichtigen, weil die Einrichtung nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufgesucht wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 66/05
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 23.9.2005 1 K 1313/05 EFG 2006, 101
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger