21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · BewG § 22 · II R 3/15
Einheitswert, Wertfortschreibung, Rückwirkung, Feststellungsfrist, Festsetzungsverjährung
Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2015, 15:15 Uhr
Einheitswert - Wertfortschreibung - Rückwirkung bei Nachholung einer bereits früher gebotenen Fortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse:Liegt bei zunächst unterlassener und später nachgeholter Berücksichtigung einer Änderung tatsächlicher Verhältnisse eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung vor?
1. Verschiebt eine 1968 (und damit verspätet abgegebene Hauptfeststellungserklärung) auch noch 2006 die Feststellungsfrist für eine Fortschreibung um drei Jahre (sog. Billardeffekt)?
2. Ist der Wegfall der Mietpreisbindung für ein konkretes Haus eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 3/15
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 17.12.2014 3 K 3138/14
Normen: BewG § 22, BewG § 28 Abs 1, AO § 181 Abs 3, AO § 169 Abs 2
Erledigt durch: Beschluss vom 19.10.2016 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger