03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 1/15
Vermietungsabsicht, Herstellung, Zivilprozess, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastung
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr
1. Objektive Nachweise für eine Vermietungsabsicht bei Erwerb einer noch zu erschaffenden Eigentumswohnung, wobei eine Bauabnahme wegen erheblicher Mängel nicht erfolgte und es zum anderen wegen eines geleisteten Offenbarungseides der Verkäuferin zur Zwangsversteigerung durch deren finanzierende Bank und im weiteren Verlauf zu einem Zivilrechtsstreit (Drittwiderspruchsklage) mit der Klägerin kam?
2. Ob und in welchem Umfang sind die diesbezüglichen Gerichts-und Verfahrenskosten der dort unterlegenen Klägerin steuerlich zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 1/15
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 15.7.2014 3 K 538/13
Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 16.02.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger